Exclusiv für unsere Mitglieder mit Zusatzbezeichnung Sportmedizin!
Neue Vereinbarung zwischen der Techniker Krankenkasse und dem Sportärzteverband Hessen e.V.
Seit 1. November 2013 besteht eine Vereinbarung zur sportmedizinischen Untersuchung zwischen dem Sportärzteverband Hessen e.V. und der Techniker Krankenkasse (TK). TK-Versicherte erhalten eine 80-prozentige Teilkostenerstattung für die in der Vereinbarung beschriebenen sportmedizinischen Untersuchungen durch Ärzte gem. §95 SGB V mit der Zusatzbezeichnung Sportmedizin.
Grundlage des Vertrages ist die aktuell gültige S1-Leitlinie der DGSP, auf deren Basis Untersuchungsmodule entwickelt wurden. Die Module 1 – 3 beinhalten eine Sportvorsorgeuntersuchung, die Module 4 – 6 eine Sportvorsorgeuntersuchung einschließlich Leistungsdiagnostik. Die Untersuchung kann in dieser Weise alle zwei Jahre von den Kassenmitgliedern wiederholt werden. Die Module 1 – 3 können innerhalb des Zweijahreszeitraumes durch eine leistungsdiagnostische Untersuchung ergänzt werden. (Auf Anfrage per Email bekommen Sie die Anlage A als PDF)
Sportmediziner mit entsprechender Kassenzulassung können der Vereinbarung beitreten.
Der Beitritt ist gegenüber dem Sportärzteverband Hessen e.V. zu erklären. Mit der Beitrittserklärung ist die uneingeschränkte Anerkennung der Vereinbarung, insbesondere die Erfüllung der Qualitativen Voraussetzungen zu bestätigen.
Der Sportärzteverband Hessen e.V. bestätigt die Beitritt gegenüber der TK.
Die Beitrittserklärung steht hier zum Download bereit. Weitere Informationen zur Vereinbarung können bei der Geschäftsstelle angefordert werden. Download zur Vereinbarung.
Sollten Sie noch kein Mitglied im Sportärzteverband Hessen e.V. sein, hier der Mitgliedsbogen zum download!
Die ausgefüllte Beitrittserklärung bitte an uns zurück senden!
Sportärzteverband Hessen e.V.
Klinik Rotes Kreuz
Königswarterstraße 16
60316 Frankfurt am Main